Altersgeldkasse der Hotel & Gastro Union
Bei Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters haben Mitglieder Anspruch auf ein Altersgeld.
Leistungen & Bestimmungen
Die Mitgliedschaft zahlt sich aus - im wahrsten Sinne des Wortes:
- Mitglieder der fünf Berufsverbände erhalten bei Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters gegen Vorlegen eines amtlichen Ausweises ein einmaliges Altersgeld von max. CHF 5000.-.
- Anspruch auf ein Altersgeld besteht, wenn das Mitglied im Zeitpunkt der
Erreichung des gesetzlichen AHV-Alters mindestens zehn ununterbrochene
Mitgliedschaftsjahre hat.
Weitere Informationen zum Altersgeld sind der Statuten der Hotel & Gastro Union zu entnehmen.