Medienmitteilung
Das sind die neuen Mindestlöhne im Gastgewerbe
Luzern, 20. Januar 2025 – Da die Sozialpartner sich trotz intensiver Gespräche nicht auf gemeinsame Mindestlöhne für 2025 einigen konnten, wurde ein Schiedsgericht einberufen. Dieses hat sie nun verbindlich festgelegt: Ab dem 1. Februar 2025 werden die Mindestlöhne im Gastgewerbe um die durchschnittliche Jahresteuerung von 1.1 Prozent angehoben.
Die Hotel & Gastro Union begrüsst, dass der Teuerungsausgleich erneut bestätigt wurde. Allerdings hatten wir gemeinsam mit den anderen Arbeitnehmerorganisationen zusätzlich eine Reallohnerhöhung auf den Mindestlöhnen gefordert. Die Branche hat sich gut und rasch von der Pandemie erholt und ist auf dem Wachstumspfad. Zugleich bleibt der Arbeitskräftemangel ein grosses Thema. Mit tiefen Löhnen kann die Branche nicht an Attraktivität gewinnen und Arbeitskräfte anziehen.
Die Hotel & Gastro Union engagiert sich weiter für eine Erhöhung der gastgewerblichen Löhne auf allen Qualifikationsstufen ein.
Diese Mindestlöhne (brutto p.M.) gelten ab 1. Februar 2025 oder ab Sommersaison 2025
Kat. Ia (ohne Berufslehre): Fr. 3'706.-
Kat. Ib (ohne Berufslehre mit Progresso-Attest): Fr. 3'935.-
Kat. II (mit eidg. Berufsattest o.ä.): Fr. 4'062.-
Kat. IIIa (mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.): Fr. 4'519.-
Kat. IIIb (mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung): Fr. 4'626.-
Kat. IV (mit Berufsprüfung): Fr. 5'282.-
Praktikanten und Praktikantinnen: Fr. 2'385.-
Viele Grüsse
Oliver Schärli
Geschäftsleiter Hotel & Gastro Union